Besteuerung der öffentlichen Hand;
Ausführungen des Bundesfinanzhofes zur Abgrenzung privater und öffentlich-rechtlicher Verträge, dem räumlich relevanten Markt und IT-Leistungen

Recht3_Urteil

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 10. Februar 2016 Aussagen zur Abgrenzung privater und öffentlich-rechtlicher Verträge, dem räumlich relevanten Markt und zu IT-Leistungen vorgenommen. Den Ausführungen kommt mit Blick auf den neuen § 2b UStG und die Einstufung einer Tätigkeit als nicht-unternehmerisch grundsätzliche Bedeutung zukommt.

LKT Rundschreiben Nr. 161/2016 [PDF-Dokument: 56 kB]

04.04.2016